Aus aktuellem Anlass weisen wir erneut darauf hin: Entertain darf an Privat- und Geschäftskunden vermarktet werden. Entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es jedoch ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen. Eine öffentliche Präsentation ist somit nicht zulässig!
Bei der Entertain Vermarktung sind daher folgende Hinweise dringend zu beachten:
Sofern ein Branchenhinweis wie Bar, Cafe, Restaurant, Hotel, Fitness-Studio etc. erkennbar ist, liegt ein Verdacht zur öffentlichen Ausstrahlung der Entertain Inhalte nahe.
In diesem Fall muss nochmals ein ausdrücklicher Hinweis auf die private Nutzung von Entertain erfolgen. Wird die ausschließlich private Nutzung vom Kunden nicht zugesichert, ist eine Vermarktung von Entertain ausgeschlossen.
Haben Sie Geschäftskunden die privat Entertain nutzen? Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen im
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Ihr Telekom Profis Team