Das Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft.
Jetzt heißt es nochmal aktiv werden: seit dem 01.07.2024 dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten der Miete in Rechnung gestellt werden. Bisher war dies durch das Nebenkostenprivileg möglich.
Ab jetzt wird Kabelfernsehen Mietersache! Wurden die Kabelgebühren bisher über die Nebenkosten abgerechnet, benötigen Mieter seit dem 01.07.2024 einen eigenen TV-Vertrag, um auch zukünftig weiter fernsehen zu können.
Bis 30.09.2024 bietet die Telekom für ausgewählte Breitband-Neukunden, die von dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs profitieren wollen z. B.
MagentaTV für 0 € in den ersten 9 Monaten an. 
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Zudem gilt das Angebot auch für die
neuen Glasfaser-Tarife der Telekom, die eine noch schnellere Internetverbindung ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie
hier.
Die Angebote im Überblick:
- MagentaZuhause S - XL
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und Glasfaser 150 - 1.000N28Dfv
6 Monate 19,95 € / MonatU5y3bZ
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und Glasfaser 150 - 1.000N28Dfv
6 Monate 19,95 € / Monat TsbW0b
inkl. 9 Monate ohne Aufpreis für MagentaTV7cwCwF
Für Sie als Telekom Profi ist das eine super Vermittlungschance. Alle Informationen und wichtige FAQs für Ihre Vermittlung zum Thema
Wegfall Nebenkostenprivileg für Mieter erhalten Sie
hier bei Telekom Profis.
Wichtige Informationen zur Buchung und Abrechnung
- Bei der Buchung im Telekom Profis Shop wird der Aktionspreis für 6 Monate angezeigt. Die Berechtigung für den verlängerten Aktionspreis wird nach der Buchung in der Auftragsbearbeitung geprüft.
- Ist die Berechtigung vorhanden, wird der Vorteil über 9 Monate gebucht zum gleichen Aktionspreis wie für 6 Monate.
- Der tatsächliche Preis wird in der Auftragsbestätigung der Telekom angezeigt.
Das Wichtigste zur Änderung beim Kabelfernsehen auf einen Blick
Änderungen bei der Umlage der Kabel-TV Gebühren
Bisher hat der Vermieter über den TV-Empfang entschieden und die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt. Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt das so genannte Nebenkostenprivileg für Vermieter. Mieter können nun seit dem 1. Juli 2024 ihren TV-Anbieter selbst wählen.
Jetzt aktiv werden
Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endete automatisch. Die Vermieter mussten die Mieter informieren, dass es soweit ist. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Seit dem 1. Juli 2024 benötigen der Mieter jedoch einen neuen TV-Vertrag, um auch zukünftig weiter fernsehen zu können.
Für wen gilt die Änderung?
Alle Mieter, die in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen, sind von dieser Änderung betroffen.
Ihr Telekom Profis Team