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13.06.2024

MagentaTV statt Kabel-TV: MagentaTV 9 Monate für 0 €


Nur noch bis 01.07.: MagentaTV 9 Monate für 0 €


Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Jetzt heißt es aktiv werden: spätestens ab dem 01.07.2024 dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten der Miete in Rechnung gestellt werden. Bisher war dies durch das Nebenkostenprivileg möglich. Ab jetzt wird Kabelfernsehen Mietersache! Wurden die Kabelgebühren bisher über die Nebenkosten abgerechnet, benötigen Mieter schon in Kürze einen eigenen TV-Vertrag, um auch zukünftig weiter fernsehen zu können.

Bis 01.07.2024 bietet die Telekom für ausgewählte Breitband-Neukunden, die von dem Wegfall des Nebenkostenprivileg profitieren wollen z. B. MagentaZuhause mit MagentaTV für 19,95 € in den ersten 9 Monaten. 7cwCwF

Das Angebot im Überblick:

  • MagentaZuhause S - XXL mit MagentaTV 9 Monate 19,95 € / MonatTsbW0b
  • MagentaZuhause S - XXL 6 Monate 19,95 € / MonatU5y3bZ

Für Sie als Telekom Profi ist das eine super Vermittlungschance. Alle Informationen und wichtige FAQs für Ihre Vermittlung zum Thema - Wegfall Nebenkostenprivileg für Mieter - erhalten Sie hier bei Telekom Profis.



Wichtige Informationen zur Buchung und Abrechnung


  • Bei der Buchung im Telekom Profis Shop wird der Aktionspreis für 6 Monate angezeigt. Die Berechtigung für den verlängerten Aktionspreis wird nach der Buchung in der Auftragsbearbeitung geprüft.
  • Ist die Berechtigung vorhanden, wird der Vorteil über 9 Monate gebucht zum gleichen Aktionspreis wie für 6 Monate.
  • Der tatsächliche Preis wird in der Auftragsbestätigung der Telekom angezeigt.


Das Wichtigste zur Änderung beim Kabelfernsehen auf einen Blick


Änderungen bei der Umlage der Kabel-TV Gebühren
Bisher hat der Vermieter über den TV-Empfang entschieden und die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt. Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt das so genannte Nebenkostenprivileg für Vermieter. Mieter können nun spätestens ab 1. Juli 2024 ihren TV-Anbieter selbst wählen.

Jetzt aktiv werden
Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch. Der Vermieter muss den Mieter informieren, wann es bei ihm so weit ist. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Ab 1. Juli 2024 benötigen der Mieter jedoch einen neuen TV-Vertrag, um auch zukünftig weiter fernsehen zu können.

Für wen gilt die Änderung?
Alle Mieter, die in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen, sind von dieser Änderung betroffen.



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