Vermitteln Sie MagentaTV an Mieter, die nicht mehr an den Kabelanschluss gebunden sind
Vielleicht haben Sie es auch schon gehört:
Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Bisher konnten Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss im Mietshaus auf alle Mieter umlegen. Unabhängig davon, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder nicht. Diese Möglichkeit entfällt für Vermieter nun. Mieter können sich bei ihren Vermietern erkundigen, ab wann der bisherige Kabelanschluss deaktiviert wird und informieren sich bereits über neue Anbieter.
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bis zu 6 Monate vor Aktivierung abgeschlossen werden. Sie können also schon jetzt neue Tarife der Telekom vermitteln, die pünktlich zur Abschaltung der alten Anschlüsse aktiviert werden.
Das Wichtigste zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs auf einen Blick
Änderungen bei der Umlage der Kabel-TV Gebühren
Bisher konnten die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden, auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Doch durch eine Gesetzesänderung können ab spätestens 01. Juli 2024 Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen.
Keine Notwendigkeit einer Kündigung
Mieter können sich bei ihrem Vermieter informieren, ab wann bei ihnen der Kabelanschluss nicht mehr verfügbar ist. Sie müssen diesen Anschluss nicht gesondert kündigen.
Für wen gilt die Änderung?
Alle Mieter, die in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen, sind von dieser Änderung betroffen.
Ihr Telekom Profis Team