Bei Provider- oder Komplettwechseln kommt es immer wieder zu Komplikationen,
wenn der Kunde den Vertrag SELBER KÜNDIGT.
Grundsätzlich sollte bei einem
Provider- oder Komplettwechsel die Kündigung des bestehenden Vertrages beim bisherigen Fremdanbieter
immer durch die Telekom erfolgen. Sowohl Telekom als auch die Fremdanbieter sind dazu verpflichtet eine Weiterversorgung für den Kunden einzurichten, solange der Vertrag
nicht durch den Kunden gekündigt wird.
Des Weiteren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass alle Aufträge, die einen Provider- oder Komplettwechsel betreffen, rechtzeitig, also
mindestens 120 Tage vor Vertragsende, erfolgen sollten.
Innerhalb des Wechsel-Prozesses können folgende Komplikationen auftreten:
- Wenn der Kunde seinen Vertrag selbst kündigt
Bis zur Inbetriebnahme des neuen Telekom Produktes/Vertrages, kann es zu einem vorzeitigen Versorgungsstopp durch den bisherigen Fremdanbieter kommen, sodass Ihr Kunde aufgrund der Selbstkündigung weder das neue Telekom-Produkt noch das alte Fremdanbieter-Produkt nutzen kann.
Kurz: Ihr Kunde wird von keinem Anbieter versorgt.
- Wenn die Kommunikation zwischen Telekom und Fremdanbieter gestört ist - Was Ihr Kunde tun kann
Die Telekom ist laut neuem, automatisierten Prozess dazu verpflichtet, erst dann tätig zu werden, wenn der Fremdanbieter auf die durch die Telekom gestellte Kündigung reagiert. Reagiert der Fremdanbieter nicht auf die Kündigung durch die Telekom, hat Ihr Kunde die Möglichkeit sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren.
!!!Bitte weisen Sie Ihre Kunden auf diesen Prozess hin!!!
Ihr Telekom Profis Team